1. Veranstalterin
Veranstalterin des Wettbewerbs ist die Autobahn-Garage Zwahlen & Wieser AG, Bielstrasse 98, 3250 Lyss.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an einen Kauf oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung gebunden.
Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Mitarbeitende der Autobahn-Garage Zwahlen & Wieser AG sowie deren im gleichen Haushalt lebende Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Wettbewerbsdauer
Der Wettbewerb läuft bis zum 31. März 2027. Teilnahmen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
4. Gewinn
Verlost wird ein Service-Gutschein der Autobahn-Garage Zwahlen & Wieser AG im Wert von CHF 500.–.
Eine Barauszahlung oder Umwandlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Für die Einlösung gelten die auf dem Gutschein angegebenen Bedingungen.
5. Gewinnerermittlung
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach Ablauf des Wettbewerbs unter allen gültigen Teilnahmen nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Die Benachrichtigung erfolgt über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Kann die Gewinnerin oder der Gewinner trotz angemessener Kontaktversuche nicht erreicht werden, behält sich die Veranstalterin vor, den Gewinn erneut zu verlosen.
6. Ausschluss vom Wettbewerb
Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmende bei falschen Angaben, Manipulationsversuchen oder sonstigem missbräuchlichem Verhalten vom Wettbewerb auszuschliessen.
7. Datenschutz
Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen Personendaten werden zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Ermittlung sowie zur Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners bearbeitet.
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten finden sich in der Datenschutzerklärung der Autobahn-Garage Zwahlen & Wieser AG.
Eine Verwendung der Daten für darüber hinausgehende Marketingzwecke erfolgt nur entsprechend den dafür geltenden Datenschutzbestimmungen und den erteilten Einwilligungen.
8. Weitere Bestimmungen
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb bei Vorliegen wichtiger Gründe anzupassen, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen.
Es gilt Schweizer Recht.


